Welche Nachweise muss ich einreichen, damit ich die Förderung für meine Klima-Split-Anlage bekomme? Wir haben sie selbst eingebaut.
Grundsätzlich ist die Heizungsförderung vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. Aktuell gibt es hier jedoch eine Ausnahme: Haben Sie zwischen dem 29.12.2024 und Ende August 2024 mit der Maßnahme begonnen bzw. Liefer-/Leistungsverträge vergeben, können Sie die Mittel noch bis zum 30. November 2024 beantragen. Wichtig dafür ist, dass die installierte Anlage alle Effizienz-Vorgaben erfüllt. Das ist in aller Regel der Fall, wenn Sie in der "Liste förderbarer Wärmepumpen und Klimaanlagen" aufgeführt ist. Zudem benötigen Sie eine Bestätigung von einem Energieberater oder einem Fachhandwerker dafür, dass Sie die Technik fachgerecht eingebaut haben. Diese erstellen die Experten im Rahmen der Bestätigung nach Durchführung (BnD), ohne die Sie die beantragten Mittel nicht abrufen können.
Wie Sie die Förderung bei Eigenleistung richtig beantragen, erklären wir Schritt für Schritt im Beitrag "Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's". Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie im Beitrag zur "Förderung der Wärmepumpe".