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Expertenrat

Bekomme ich eine Förderung für Klimaanlagen zum Kühlen und Heizen?

Frage von Tobias E. am 23.04.2025 

Können Sie mir zu u.g. Sachverhalt detaillierte Informationen geben? Ich habe auch eine Wärmepumpe seit 2014 und möchte nun Klimaanlagen installieren lassen. Überwiegend zum Kühlen, aber in der Übergangssaison auch einzelne Räume beheizen (PV Anlage vorhanden).

"Update vom 04.03.2022: Nach Rücksprache mit den Förder-Experten des BAFA ist die Förderung der Klimaanlage als Wärmepumpe auch dann möglich, wenn Sie bereits eine Wärmepumpe haben. Die Beantragung erfolgt über das Segment „Anlagen zur Wärmeerzeugung – Wärmepumpen", auch wenn die neue Anlage hauptsächlich zur Raumkühlung genutzt wird. Voraussetzung ist natürlich das Einhalten der technischen Mindestanforderungen."

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen, die ebenfalls von der KfW gefördert werden. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent (35 Prozent mit natürlichem Kältemittel). Zusätzlich können Sie den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent beantragen, wenn Sie die Anlagen im selbst genutzten Eigentum installieren und Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro im Jahr liegt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die neue Anlage die technischen Vorgaben der BEG-EM-Richtlinie erfüllt. Das setzt voraus, dass die „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ ƞs (= ETAs) bzw. der „Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad“ ƞs, h (= ETAs, h) gemäß Öko-Design-Richtlinie mindestens 181 % beträgt. Das gilt für Klimaanlagen bis 12 kW Heizleistung und entspricht der Energieeffizienzklasse A++ oder A+++. Förderbare Wärmepumpen finden Sie außerdem in der Liste förderbarer Wärmepumpen ab Seite 13.

Wie Sie die Förderung für die Klimaanlagen richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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