Wir planen, unsere Doppelhaushälfte aus dem Baujahr 1969, gedämmt, verklinkert, mit einer Luft/Luft-Wärmepumpe auszustatten. Diese ist ja grundsätzlich förderfähig, wenn damit „überwiegend“ geheizt wird. Die in Aussicht genommene Anlage ist bei der BAFA gelistet. Es sollen alle Wohn- und Schlafräume bestückt werden (insgesamt rd. 65 qm)
Bad, Küche und ein kleines Arbeitszimmer (30 qm) sollen jetzt noch nicht umgestellt werden. Diese werden daher weiterhin über die Gas-Brennwert-Zentralheizung (2018, BAFA-gefördert) beheizt. Warmwasser wird über Durchlauferhitzer erzeugt.
Eigene PV (11,62 kWp) mit Speicher (15 kWh) sind vorhanden. (Keine BEG‑Förderung.) Wie ist die „überwiegende“ Heizleistung definiert und nachzuweisen? Ist bei der Konstellation von einer Förderfähigkeit auszugehen?
Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den Anforderungen der Fördergeber entsprechen. Das ist der Fall, wenn die Geräte wie beschrieben in der Liste förderbarer Wärmepumpen aufgeführt sind. Darüber hinaus muss die neue Klimaanlage überwiegend dem Heizen dienen und sie müssen mindestens 65 Prozent der mit der Anlage versorgten Flächen regenerativ beheizen. Setzen Sie die Wärmepumpe in den Räumen allein zum Heizen ein, ist diese Voraussetzung gegeben. Eine Förderbarkeit ist damit sehr wahrscheinlich. Abschließend beurteilt das ein Fachhandwerker oder ein Energieberater aus Ihrer Region. Die Experten prüfen, ob Sie alle Vorgaben erfüllen, und stellen eine Bestätigung zum Antrag aus.
Wie Sie die Förderung der Luft-Luft-Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.