Expertenrat

Bekommen wir Fördermittel für die neue Luft-Luft-Wärmepumpe zum Heizen?

Frage von Michael P. am 21.08.2026 

Wir planen, unsere Doppelhaushälfte aus dem Baujahr 1969, gedämmt, verklinkert, mit einer Luft/Luft-Wärmepumpe auszustatten. Diese ist ja grundsätzlich förderfähig, wenn damit „überwiegend“ geheizt wird. Die in Aussicht genommene Anlage ist bei der BAFA gelistet. Es sollen alle Wohn- und Schlafräume bestückt werden (insgesamt rd. 65 qm)

Bad, Küche und ein kleines Arbeitszimmer (30 qm) sollen jetzt noch nicht umgestellt werden. Diese werden daher weiterhin über die Gas-Brennwert-Zentralheizung (2018, BAFA-gefördert) beheizt. Warmwasser wird über Durchlauferhitzer erzeugt.

Eigene PV (11,62 kWp) mit Speicher (15 kWh) sind vorhanden. (Keine BEG‑Förderung.) Wie ist die „überwiegende“ Heizleistung definiert und nachzuweisen? Ist bei der Konstellation von einer Förderfähigkeit auszugehen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den Anforderungen der Fördergeber entsprechen. Das ist der Fall, wenn die Geräte wie beschrieben in der Liste förderbarer Wärmepumpen aufgeführt sind. Darüber hinaus muss die neue Klimaanlage überwiegend dem Heizen dienen und sie müssen mindestens 65 Prozent der mit der Anlage versorgten Flächen regenerativ beheizen. Setzen Sie die Wärmepumpe in den Räumen allein zum Heizen ein, ist diese Voraussetzung gegeben. Eine Förderbarkeit ist damit sehr wahrscheinlich. Abschließend beurteilt das ein Fachhandwerker oder ein Energieberater aus Ihrer Region. Die Experten prüfen, ob Sie alle Vorgaben erfüllen, und stellen eine Bestätigung zum Antrag aus.

Wie Sie die Förderung der Luft-Luft-Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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