Ich plane den Einbau einer Klimaanlage in meine Eigentumswohnung.
Details zum Gebäude:
- Zweifamilienhaus mit zwei Wohneinheiten
- Gesamte Wohnfläche des Hauses 226 qm
- BJ 1962
Meine Wohnung besteht aus 1.OG (geheizt wird hier mit Heizkörpern) und Dachgeschoss mit Fußbodenheizung (2019 komplett saniert und ausgebaut)
Meine Wohnfläche beträgt 146qm
Bisheriger Heizträger: Gasheizung von Buderus, Baujahr 2022.
Die Klimaanlage soll unser 46 qm großes Wohnzimmer im Dachgeschoss kühlen und im Winter und der Übergangszeit zuheizen. Geplant ist der Kauf einer Bosch Climate 7000 Klimaanlage, die laut Bosch auch förderfähig ist.
Mein Heizungsbauer hat mich eben informiert, dass wir die aktuelle Förderung von 30 % zwar für die Klimaanlage beantragen können, dies aber folgende Nachteile hätte:
1. Wir benötigen einen Energieberater, der rund 1000 Euro Kosten verursachen würde
2. Wir könnten bei einem späteren Heizungstausch keine Förderung mehr beantragen, da diese nur 1 × gewährt würde. Somit wäre bei einem späteren Tausch der Gasheizung zu einer Wärmepumpe keine Förderung mehr zu beantragen.
Frage: Stimmt dies? Oder ist mein Heizungsbauer hier falsch informiert?
Muss ich bei der Beantragung etwas Bestimmtes beachten, damit ich heute die Klimaanlage und später eine Wärmepumpe gefördert bekomme?
Sie können die Förderung der Klimaanlage als Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragen. Dazu benötigen Sie keinen Energieberater. Erforderlich ist eine Bestätigung zum Antrag, die aber auch Ihr Heizungsbauer für Sie ausstellen kann. Dazu muss er sich kostenfrei in der EEE-Liste für Fachhandwerker registrieren. Da der zusätzliche Aufwand gering ist, gilt das in aller Regel auch für die Kosten.
Die förderbaren Kosten sind bei der Heizungsförderung begrenzt – im Zweifamilienhaus können Sie hier 45.000 Euro anrechnen. Diese lassen sich allerdings mit mehreren Anträgen ausreizen. Beantragen Sie jetzt die Förderung der Klimaanlage, schrumpft das Budget um die Kosten der Klimaanlage. Die übrigen Kosten können Sie zu einem späteren Zeitpunkt für die Förderung der Heizung nutzen. Dabei ist nichts Besonderes zu beachten.
Wichtig ist, dass die Klimaanlage förderbar und damit in der BAFA-Liste für förderbare Wärmepumpen aufgeführt ist.
Wie Sie die Förderung der Klimaanlage richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "Gibt es eine Förderung für Klimaanlagen im Eigenheim?". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten.