Wann und wo wird der Klimageschwindigkeitsbonus beantragt?
In aller Regel dokumentiert Ihr Energieberater oder Ihr Fachhandwerker die Information, dass Sie die Voraussetzung für den Klimageschwindigkeitsbonus zur Heizungsförderung erfüllen, in der Bestätigung zum Antrag. Mit der Eingabe der BzA-ID im Online-Portal geht die Info dann automatisch in Ihren Antrag über. Im Abschnitt "Geplante Heizungsanlage" des Antrags können Sie prüfen, ob die Angaben korrekt sind.
Handelt es sich um eine WEG oder ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern, läuft die Antragstellung etwas anders ab. Hier beantragen Sie zunächst gemeinsam die Basis-Förderung (optional mit Effizienz- oder Emissionsminderungsbonus). Anschließend stellen Sie selbst einen Zusatzantrag über das KfW-Portal, mit dem Sie nur den Klimageschwindigkeitsbonus beantragen. Gleiches gilt im Übrigen auch für den Einkommensbonus.
Weitere Informationen zur Beantragung der Heizungsförderung geben wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Heizungen.