Wir haben seit 19 Jahren eine Hybridanlage, bestehend aus Scheitholzkessel, Solarthermie mit Brauchwasser- und Heizungsunterstützung sowie zusätzlich eine 12 Jahre alte Ölheizung zur Unterstützung, wenn niemand im Haus ist.
Der Scheitholzkessel ist jetzt entfernt worden, weil nicht messbar. Die Ölheizung soll raus, sobald der neue Pelletofen subventioniert wird.
Unser Energieberater findet jedoch im Formular keinen Weg, die bestehende Solarthermie einzupflegen, damit wir den Klimageschwindigkeitsbonus bekommen können. Was muss man tun?
Das BMWK schreibt dazu: "Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeits-Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaikanlage mit elektrischer Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe kombiniert werden. Die Vorgabe kann durch eine neue oder eine bestehende Anlage erfüllt werden. Der Nachweis erfolgt im Rahmen der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) bzw. des technischen Projektnachweises (TPN) durch das Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expertin oder -Experte."
Die Solarthermieanlage muss dabei so dimensioniert sein, dass sie den Energiebedarf der Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken kann. Nachweisbar ist das über eine Bilanzierung nach den Standardwerten der DIN V 18599. Diese muss Ihr Energieberater durchführen, um zu prüfen, ob die bestehende Anlage die technischen Vorgaben erfüllt und ob der Klimageschwindigkeits-Bonus infrage kommt.
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.