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Expertenrat

Ich ziehe erst in einigen Monaten ein. Kann ich den Antrag auf die Bonus-Förderung der Heizung dann stellen?

Frage von Tobias v. am 13.05.2025 

Ich möchte den KfW-Heizungszuschuss für mein Haus mit Einliegerwohnung beantragen. Den Basisantrag kann ich bereits stellen, da schon die Eigentumsvormerkung eingetragen ist. Ich ziehe erst im August ein und möchte dann nach der Ummeldung zum Hauptwohnsitz den Zusatzantrag stellen, um den Klimageschwindigkeitsbonus zu beantragen. Geht das? Zählt der Zeitpunkt des Basisantrags oder des Zusatzantrags?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Hier zählt der Zeitpunkt des Basisantrags. Nur wenn Sie da bereits im Haus gemeldet sind/waren, können Sie den Klimageschwindigkeitsbonus beantragen. Darüber hinaus genügt die Auflassungsvormerkung, um den Basisantrag stellen zu können. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".

Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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