Ich möchte den KfW-Heizungszuschuss für mein Haus mit Einliegerwohnung beantragen. Den Basisantrag kann ich bereits stellen, da schon die Eigentumsvormerkung eingetragen ist. Ich ziehe erst im August ein und möchte dann nach der Ummeldung zum Hauptwohnsitz den Zusatzantrag stellen, um den Klimageschwindigkeitsbonus zu beantragen. Geht das? Zählt der Zeitpunkt des Basisantrags oder des Zusatzantrags?
Hier zählt der Zeitpunkt des Basisantrags. Nur wenn Sie da bereits im Haus gemeldet sind/waren, können Sie den Klimageschwindigkeitsbonus beantragen. Darüber hinaus genügt die Auflassungsvormerkung, um den Basisantrag stellen zu können. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
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