Entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus beim Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung für die Heizungsförderung 458 bei selbstgenutzten Wohneinheiten? Oder bleibt er bis 2028 bei 20 % und wird dann gestaffelt reduziert, wie in der BEG EM steht?
Uns sind aktuell keine Informationen dazu bekannt, dass die kommunale Wärmeplanung eine Auswirkung auf die Konditionen der Heizungsförderung hätte. Das Vorliegen der Planung wirkt sich lediglich darauf aus, welche Möglichkeiten das GEG bei dem Einbau einer neuen Heizung lässt. Ein Passus, der sich auf die BEG-Förderung bezieht, ist nicht vorhanden.
Ob Sie die BEG-Förderung mit den aktuellen Konditionen bis 2028 und darüber hinaus bekommen, lässt sich aktuell nicht sagen. Denn das hängt von den Entscheidungen der neuen Bundesregierung ab.