Wir haben ein Mehrfamilienhaus, das wir aktuell renovieren. Eine Wohnung wird später vermietet und eine Wohnung werden wir selbst nutzen. Muss ich für den Antrag des Klimageschwindigkeitsbonus bereits beim Basisantrag dort gemeldet sein, oder erst, wenn ich den Zusatzantrag für den Klimageschwindigkeitsbonus stelle?
Nach Rücksprache mit der KfW können Sie zunächst den Basisantrag und getrennt davon den Zusatzantrag für den Klimageschwindigkeitsbonus stellen, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Es ist erforderlich, dass der Zusatzantrag gestellt wird, bevor die Nachweise für den Basisantrag hochgeladen werden. Die späteste Frist zur Antragstellung des Zusatzantrages beträgt dabei 6 Monate nach dem Datum des Basisantrages. Insgesamt ist es dabei auch ausreichend, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung des Zusatzantrages im Gebäude wohnhaft gemeldet sind.
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