In Ihrer Veröffentlichung des Dokuments "foerderung-sanierung-20251006-uebersicht-energie-fachberater" schreiben Sie unter dem Kürzel 10: 10 Steuerbonus: Max. 40 T€ Steuervorteil verteilt auf 3 J. / kombinierbar mit BAFA + KfW, aber nicht für identische Maßnahme (nur selbstnutzende Eigentümer); Alternativ § 35a EStG - Steuerbonus für Handwerkerleistung: Max. 1,2 T€ Steuervorteil pro Jahr (20 % auf 6 T€), ohne besondere Voraussetzung (nur Selbstnutzer)
Ich verstehe nicht ganz wie das gemeint ist. Sie schreiben hier das sei kombinierbar mit BAFA und KfW, aber nicht für die identische Maßnahme. Das hört sich für mich an wie ein Widerspruch, sicher ist das anders gemeint. Könnten Sie mir das bitte erklären oder das weiter ausführen?
Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung parallel nutzen, wenn Sie die Mittel für unterschiedliche Maßnahmen beantragen. Die folgende Übersicht verdeutlicht das an einem Beispiel:
In der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu unter Punkt 8.6: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgeschlossen. Antragsteller müssen sich verpflichten, für dieselbe Maßnahme keinen Antrag auf steuerliche Förderung zu stellen oder bestätigen, dass kein Antrag auf steuerliche Förderung gestellt wurde. Bei Durchführung mehrerer unterschiedlicher Maßnahmen kann jedoch eine Förderung nach dieser Förderrichtlinie für einzelne Maßnahmen mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung für einzelne andere Maßnahmen kombiniert werden."