Ich habe das Problem, dass mein BAFA-Antrag für eine Kernsanierung am 25.01.23 bewilligt wurde. Jedoch stellt sich nun heraus, dass der Handwerker beim Aufmaß einen Fehler gemacht hat und die Maßnahme nun 2.500 € teurer ist als die beantragten 4000 €. Kann man nun dennoch die Maßnahme durchführen und es werden von der BAFA lediglich die 4.000 € betrachtet, obwohl die Kosten bei 6200€ liegen.
Da Sie den Zuwendungsbescheid schon im Januar bekommen haben, ist die Widerspruchsfrist von 4 Wochen inzwischen leider abgelaufen. Sie können die anrechenbaren Kosten daher nicht mehr nach oben korrigieren. Fördermittel bekommen Sie dennoch wie beantragt. Allerdings nicht für die tatsächlich anfallenden, sondern die im Antrag angegebenen Kosten.