Kann ich bei der Förderung der Einzelmaßnahmen (Grenze 60.000 € / Kalenderjahr) einen Antrag Ende 2024 stellen, dann noch mal einen Anfang 2025 und beides im Jahr 2025 umsetzen? (D.h. ich hätte insgesamt 120.000 € förderfähige Kosten, die ich im Jahr 2025 "nutzen" kann).
Das ist möglich. Relevant ist nicht, wann Sie die Arbeiten umsetzen, sondern in welchem Kalenderjahr Sie diese beantragen. Beachten Sie aber bitte, dass sich Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr nur mit individuellem Sanierungsfahrplan anrechnen lassen.
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