Darf eine ausländische Rechnung (Kosovo) bei der BAFA eingereicht werden?
Generell gibt es hier keine Einschränkungen, soweit die Fachfirmen über einen gleichwertigen Qualitätsnachweis wie die Eintragung in der deutschen Handwerksrolle im jeweiligen Gewerk verfügen. In den FAQ zur BEG (A.27) ist außerdem die Rede von Firmen im europäischen Ausland. Es ist also möglich, dass über diese Grenzen hinaus ansässige Firmen bzw. deren Leistungen nicht förderbar sind. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie hier von den Sachbearbeitern des BAFA, die alle Unterlagen prüfen und letztlich freigeben.
Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.