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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für den Einbau einer zentralen Lüftungsanlage?

Frage von Uwe D. am 08.12.2019 

Ich möchte eine zentrale Lüftungsanlage in mein 2001 errichtetes Haus einbauen lassen. Ziel ist vor allem, die Feuchtigkeit im Haus ohne manuelles Lüften unter Kontrolle zu bringen. Hierfür habe ich bereits die untroma WRGL120-2 ausgesucht (noch nicht bestellt). Die Installation werde ich selbst vornehmen. Ich habe nun gelesen, dass es auch Fördermöglichkeiten gibt. Was wäre dabei zu beachten? Wird ein Berater zu 100 % aus der Förderung finanziert? Ich würde auch eine Maßnahme an der Gebäudehülle vornehmen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für den Einbau einer zentralen Lüftungsanlage gibt es über das Programm 430 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), sofern der Bauantrag oder die Bauanzeige für das entsprechende Haus vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Erfüllen Sie diese Bedingungen, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent, wenn Sie lediglich die Lüftungsanlage einbauen. Führen Sie auch eine Maßnahme an der Gebäudehülle durch, bekommen Sie stattdessen eine Zuschussförderung in Höhe von 15 Prozent. Bei Eigenleistung erhalten Sie Fördermittel für die Materialkosten, wenn ein Energieberater den fachgerechten Einbau der Technik bestätigt.

Wichtig ist, dass Sie die Mittel vor dem Beginn der Maßnahme über das KfW-Zuschussportal beantragen. Dazu benötigen Sie die Bestätigung eines Experten der Energie-Effizienz-Experten-Liste der KfW. Der Berater kennt die hohen technischen Anforderungen an die Lüftungsgeräte und hilft, das passende Produkt auszuwählen. Die dabei anfallenden Kosten sind ebenfalls mit der jeweiligen Zuschussrate förderfähig.

Alternativ können Sie auch ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss (7,5 oder 12,5 Prozent) über das KfW-Programm 152 beantragen. Hierzu wenden Sie sich vor Maßnahmenbeginn mit der Bestätigung eines Energieberaters an Ihre Hausbank.

Die wichtigsten Informationen zum Thema haben wir Ihnen im Beitrag "KfW-Förderung für die kontrollierte Wohnungslüftung" noch einmal zusammengestellt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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