Wir sind ein Ingenieurbüro und planen eine Wohnanlage mit kontrollierter Lüftung und WRG. Welche Fördermöglichkeiten gibt es dazu?
Fördermittel für die kontrollierte Wohnraumlüftung stehen Ihnen nur bei einer Sanierung zur Verfügung. Hier gibt es unter anderem eine Zuschussförderung über das KfW-Programm 430 (Ein- und Zweifamilienhäuser) sowie eine Darlehensförderung über das KfW-Programm 159 (alle Sanierungsvorhaben). Letztere ist mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent verbunden. Wer die Lüftung nachträglich im eigenen Haus einbaut, kann alternativ dazu auch den neuen Steuerbonus für die Sanierung nutzen.
Im Neubau gibt es Fördermittel nur über das KfW-Programm 153, wenn es sich um besonders effiziente Gebäude handelt. Abhängig vom erreichten KfW-Effizienzhaus-Standard bekommen Sie dabei Zuschüsse von bis zu 30.000 pro Wohneinheit.