Ich wohne in einem generationenübergreifenden Wohnprojekt. Es besteht aus 15 Eigentumswohnungen. Für unseren etwa 50 qm großen Gemeinschaftsraum möchten wir eine kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung nachträglich einbauen. Wir sind 2009 eingezogen. Meine Frage: Haben wir Anspruch auf eine KfW-Förderung? Über eine baldige Auskunft würde ich mich freuen. Ein Kostenvoranschlag eines Handwerkers beläuft sich auf etwa 10.000 €.
KfW-Fördermittel bekommen Sie leider nicht, da es diese nur für Gebäude mit Bauantrag/Bauanzeige von vor Februar 2002 gibt. Sie können aber Mittel über die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) beantragen. Seit Januar 2021 bekommen Sie über dieses Programm Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent für die Sanierung von mindestens fünf Jahre alten Gebäuden. Ab Juli 2021 kommt eine Kreditvariante mit Tilgungszuschuss dazu. Wichtig ist, dass Sie die Förderung der Lüftung vor der Vergabe von Liefer- oder Leistungsverträgen über die Webseite der KfW beantragen. Dazu benötigen Sie auch einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Dieser prüft, ob die geplante Lüftungsanlage den Fördervorgaben entspricht und erstellt eine Technische Projektbeschreibung samt TPB-ID.
Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!
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