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Expertenrat

Fördert der Staat die neue Lüftung und hochwassersichere Kellerfenster?

Frage von Franz S. am 22.08.2024 

Was gibt es für einen Zuschuss bei einem Einbau einer kontrollierten Innenraumbelüftung? Vorerst mal im EG, später auch im 1. Stock? Weiterhin die Frage: Gibt es einen Zuschuss bei einem Einbau von hochwassersicheren Kellerfenstern? Wir hatten erst Hochwasser.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In beiden Fällen bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Empfiehlt ein individueller Sanierungsfahrplan (Ergebnis einer geförderten Energieberatung) die Maßnahmen, sind sogar 20 Prozent Zuschussförderung möglich. Ergänzend können Sie einen günstigen Ergänzungskredit beantragen.

Die neuen Fenster müssen dazu hohe technische Mindestanforderungen erfüllen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn Sie zum bewohnten/beheizten Gebäudebereich zählen. Ist das nicht der Fall, können Sie zumindest 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten von der Steuer absetzen. Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag zur Förderung der neuen Fenster.

Fördermittel für die Lüftungsanlage erhalten Sie, wenn diese in der Lage ist, die in DIN 1946-6 genannte Lüftung zum Feuchteschutz für das Gebäude beziehungsweise für mindestens sämtliche Nutzungseinheiten sicherzustellen. Zudem gelten hohe technische Anforderungen an die Energieeffizienz. Erfüllen Sie diese nicht oder belüftet die Anlage nur Teilbereiche des Gebäudes, erhalten Sie hingegen keine finanzielle Unterstützung über die BEG. Sie haben dann allerdings die Möglichkeit, den Steuerbonus für Handwerkerleistungen zu nutzen. Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag zur Förderung der Lüftung.

Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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