Was gibt es für einen Zuschuss bei einem Einbau einer kontrollierten Innenraumbelüftung? Vorerst mal im EG, später auch im 1. Stock? Weiterhin die Frage: Gibt es einen Zuschuss bei einem Einbau von hochwassersicheren Kellerfenstern? Wir hatten erst Hochwasser.
In beiden Fällen bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Empfiehlt ein individueller Sanierungsfahrplan (Ergebnis einer geförderten Energieberatung) die Maßnahmen, sind sogar 20 Prozent Zuschussförderung möglich. Ergänzend können Sie einen günstigen Ergänzungskredit beantragen.
Die neuen Fenster müssen dazu hohe technische Mindestanforderungen erfüllen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn Sie zum bewohnten/beheizten Gebäudebereich zählen. Ist das nicht der Fall, können Sie zumindest 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten von der Steuer absetzen. Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag zur Förderung der neuen Fenster.
Fördermittel für die Lüftungsanlage erhalten Sie, wenn diese in der Lage ist, die in DIN 1946-6 genannte Lüftung zum Feuchteschutz für das Gebäude beziehungsweise für mindestens sämtliche Nutzungseinheiten sicherzustellen. Zudem gelten hohe technische Anforderungen an die Energieeffizienz. Erfüllen Sie diese nicht oder belüftet die Anlage nur Teilbereiche des Gebäudes, erhalten Sie hingegen keine finanzielle Unterstützung über die BEG. Sie haben dann allerdings die Möglichkeit, den Steuerbonus für Handwerkerleistungen zu nutzen. Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag zur Förderung der Lüftung.
Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.