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Expertenrat

Welche Voraussetzungen muss eine Markise für die Förderung über den Steuerbonus erfüllen?

Frage von Peter W. am 10.01.2022 

Welche Eigenschaften / Funktionen muss eine neue Markise haben, damit die entsprechenden Kosten bei der EST Anlage Energetische Maßnahmen / sommerlicher Wärmeschutz steuerlich anerkannt wird (außer der Fachunternehmererklärung). Reicht eine Markise mit Funkmotor oder muss zwingend ein Sonnensensor (für das automatische Aus-/Einfahren) installiert sein?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Über den Steuerbonus für die Sanierung fördert der Staat Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz nur, wenn Sie im gleichen Zuge die Fassade dämmen oder die jeweiligen Fenster austauschen. Förderbar sind dabei Rollläden und außen liegende Verschattungselemente nach DIN 4108-2. Das heißt: Die Elemente müssen ausreichend Schatten werfen. Den Nachweis erbringen Handwerker oder Energieberater beispielsweise mit dem in der Norm beschriebenen Sonneneintragskennwertverfahren für den Raum mit der höchsten Einstrahlung. Eine strahlungsabhängige Steuerung ist nicht verpflichtend einzubauen.

Anders bei der BEG-Förderung für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Diese gibt es nur, wenn die Markise abhängig von der Strahlung allein auf und zu fährt. Den Nachweis erbringen Sie mit einer Herstellerbestätigung. Die Vorgaben der DIN 4108-2 sind hier ebenfalls einzuhalten.

Nutzen Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen zum Einbau der Markise, bestehen keine technischen Voraussetzungen. Die Förderung fällt dann jedoch geringer aus.

Weitere Informationen finden Sie im Beitrag zur Förderung für den sommerlichen Wärmeschutz.

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