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Expertenrat

Darf ich mehrere Förderanträge pro Jahr stellen und die BEG mit dem Steuerbonus kombinieren?

Frage von Thomas M. am 28.03.2024 

Kann ich innerhalb eines Kalenderjahres Förderungen für den Heizungstausch (auf Wärmepumpe) und zur Dachsanierung / Fenstertausch / Dämmmaßnahmen beantragen? Oder müssen die Förderungen in verschiedenen Jahren gestellt werden? Für die Maßnahmen, die nicht mehr gefördert werden: kann ich diese steuerlich geltend machen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Beides ist möglich. Sie dürfen mehrere Förderanträge pro Kalenderjahr stellen, müssen aber im Rahmen der förderbaren Kosten bleiben. Für Maßnahmen am Haus liegt dieser aktuell bei 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr (60.000 Euro mit individuellem Sanierungsfahrplan) und für den Heizungstausch gibt es einmalig 30.000 Euro für die erste Wohneinheit plus je 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Bedenken Sie aber, dass Sie für jeden BEG-Förderantrag (Ausnahme: Heizungstausch) eine Bestätigung von einem Energie-Effizienz-Experten benötigen. Unter Umständen ist es daher günstiger, mehrere Anträge zusammenzufassen. Für die Umsetzung der Maßnahmen haben Sie 36 Monate Zeit.

Für Maßnahmen, die nicht über die BEG gefördert werden, können Sie dann den Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Wichtig ist allerdings, dass Sie die Kosten eindeutig einem der beiden Programme zuweisen. Denn eine Doppelförderung ein- und derselben Maßnahme ist nicht erlaubt.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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