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Expertenrat

Ich habe mehrere BEG-Förderanträge in der Übergangszeit gestellt. Was ist nun zu tun?

Frage von Klaus  S. am 04.09.2022 

Anfang August habe ich zwei Förderanträge beim BAFA eingereicht. Nun habe ich erfahren, dass in der Übergangszeit bis zum 14.08.2022 nur einer erlaubt war. Wie gehe ich nun vor, um die Förderung dennoch zu erhalten? Muss ich einen Antrag zurückziehen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Haben Sie in der Zeit vom 28.07.2022 bis zum 14.08.2022 mehr als einen BAFA-Förderantrag pro Person gestellt, müssen Sie nichts weiter unternehmen - alle werden von den Sachbearbeitern des Fördergebers berücksichtigt. Während für den ersten gestellten Antrag die alten Konditionen gelten, fördert das BAFA bei allen weiteren entsprechend den neuen Konditionen.

Sie müssen keinen Antrag zurückziehen, können aber auch nicht priorisieren, welcher Förderantrag die besseren Konditionen bekommen soll. Das gilt im Übrigen auch dann, wenn Sie einen bereits gestellten Antrag zurückziehen. Auch dann bleibt er der erste Antrag, sodass für alle nachfolgenden die neuen Konditionen gelten.

Unser Tipp: Bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides sowie 4 Wochen danach haben Sie die Möglichkeit, Anträge nachträglich zu ändern. Nötig ist dazu ein formloses unterschriebenes Schreiben, das Sie beim Antrag hochladen. Die Obergrenze von 60.000 Euro an anrechenbaren Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr bleibt dabei bestehen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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