Wir lassen gerade eine Dachsanierung durchführen. Können wir daran anschließend eine Kellerdämmung durchführen lassen und wenn ja, wie wird dies beantragt und durchgeführt.
Ja, das ist möglich. Sie können erneut Fördermittel beantragen, auch wenn ein laufendes Projekt noch nicht abgeschlossen ist. Bedenken Sie aber, dass die förderbaren Kosten der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) auf 60.000 Euro pro Antrag UND Kalenderjahr begrenzt sind. Erhältlich sind hier Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 bis 25 Prozent zur Förderung der Kellerdämmung.
Um die Förderung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Dieser erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB mit TPB-ID), die Sie für die Antragstellung benötigen. Letzteres funktioniert bei Zuschüssen einfach selbst über die Webseite des BAFA. Darlehen mit Tilgungszuschüssen beantragen Sie hingegen über die KfW beziehungsweise Ihre Hausbank.
Wichtig zu wissen: Die BEG-Kreditvariante ist erst ab 01. Juli 2021 verfügbar. Bis dahin bekommen Sie Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 Prozent über das KfW-Programm 152 - dafür benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von Ihrem Energieberater.
Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!
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