Ich saniere aktuell als Immobilien-GmbH ein Gebäude mit 4 Wohneinheiten und mache aus diesen Ferienwohnungen. In den Wohnungen werden Luft-Luft-Wärmepumpen eingebaut. Diese werden mit den bereits vorhandenen Kaminöfen die einzige Heizung der Wohnungen sein. Jede Wohnung bekommt ihre eigene Außeneinheit und mehrere Inneneinheiten.
Wie beantrage ich nun korrekterweise die Förderung? Muss ich für jede Anlage eine eigene Förderung beantragen? Das würde für mich keinen Sinn machen. Jede einzelne Anlage hat weniger als 12 kW Leistung, aber alle zusammen haben mehr Leistung als 12 kW. Was gibt der Energieberater beim Erstellen der BzA-ID als Leistung an? Die Gesamtleistung oder die Leistung jeder einzelnen Anlage? Können Sie mich über den korrekten Weg aufklären?
Geht es um die Vorgaben, beantragen Sie Fördermittel für die einzelnen Wärmepumpen. Anzugeben ist daher immer die jeweilige Leistung. Zu beachten ist allerdings, dass Ferienhäuser und -wohnungen nur dann förderbar sind, wenn sie in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Das setzt voraus, dass die Gebäude mindestens vier Monate jährlich genutzt werden oder mehr als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung verbrauchen. Ein Energieberater kann das für Sie prüfen und bestätigen.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie bei der Förderung der Heizung keinen Energieberater benötigen. Die Anträge können Sie selbst stellen. Nötig ist dann allerdings die Bestätigung zum Antrag von einer ausführenden Firma. Im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie Sie die Mittel Schritt für Schritt richtig beantragen.
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