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Expertenrat

Wie beantrage ich die Förderung für mehrere Wärmepumpen in einem Haus mit vier Wohneinheiten?

Frage von Sebastian D. am 27.01.2026 

Ich saniere aktuell als Immobilien-GmbH ein Gebäude mit 4 Wohneinheiten und mache aus diesen Ferienwohnungen. In den Wohnungen werden Luft-Luft-Wärmepumpen eingebaut. Diese werden mit den bereits vorhandenen Kaminöfen die einzige Heizung der Wohnungen sein. Jede Wohnung bekommt ihre eigene Außeneinheit und mehrere Inneneinheiten.

Wie beantrage ich nun korrekterweise die Förderung? Muss ich für jede Anlage eine eigene Förderung beantragen? Das würde für mich keinen Sinn machen. Jede einzelne Anlage hat weniger als 12 kW Leistung, aber alle zusammen haben mehr Leistung als 12 kW. Was gibt der Energieberater beim Erstellen der BzA-ID als Leistung an? Die Gesamtleistung oder die Leistung jeder einzelnen Anlage? Können Sie mich über den korrekten Weg aufklären?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um die Vorgaben, beantragen Sie Fördermittel für die einzelnen Wärmepumpen. Anzugeben ist daher immer die jeweilige Leistung. Zu beachten ist allerdings, dass Ferienhäuser und -wohnungen nur dann förderbar sind, wenn sie in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Das setzt voraus, dass die Gebäude mindestens vier Monate jährlich genutzt werden oder mehr als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung verbrauchen. Ein Energieberater kann das für Sie prüfen und bestätigen.

Wichtig zu wissen ist, dass Sie bei der Förderung der Heizung keinen Energieberater benötigen. Die Anträge können Sie selbst stellen. Nötig ist dann allerdings die Bestätigung zum Antrag von einer ausführenden Firma. Im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie Sie die Mittel Schritt für Schritt richtig beantragen.

Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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