Kann ich mehrere einzelne Maßnahmen in einem Objekt zu verschiedenen Zeiten beantragen? Zum Beispiel erst einmal Fenstertausch im EG und dann drei/vier Monate später für zum Beispiel 2. OG im gleichen Haus?
Das ist möglich. Wichtig ist aber, dass Sie Rechnungen und Aufträge eindeutig den einzelnen Vorhaben/Maßnahmen zuweisen. Außerdem gelten die Grenzen der anrechenbaren Kosten. Im Falle der Förderung für den Fensteraustausch deckelt der Gesetzgeber diese auf 30.000 Euro (60.000 Euro mit iSFP) pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Beantragen Sie die Förderung in unterschiedlichen Kalenderjahren, steht Ihnen die Summe anrechenbarer Kosten jeweils voll zur Verfügung.
Wichtig zu wissen ist, dass die BEG-EM-Förderung die Einbindung eines Energieberaters vorsieht. Beantragen Sie die Mittel mehrmals, fallen dadurch auch die Kosten der Energieberater höher aus. Das kann insgesamt zu höheren Ausgaben und effektiv zu einer geringeren Förderung führen. Daher lohnt es sich oft mehr, die Maßnahmen gebündelt zu beantragen. Für die Ausführung haben Sie dann 36 Monate Zeit.
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.