Wir möchten einen neuen Wintergarten mit Fußbodenheizung an unser Einfamilienhaus anbauen. Erhalten wir hier irgendeine Förderung?
Sofern der Wintergarten beheizt ist und zur beheizten Wohnfläche des Gebäudes zählt, können Sie das Nachrüsten der Flächenheizung über die Förderangebote zur Heizungsoptimierung fördern lassen. Zur Wahl steht dabei die BEG-EM-Förderung sowie der Steuerbonus für die Sanierung.
Im ersten Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 Prozent, wenn die bestehende Heizung älter als zwei und bei dem Betrieb mit fossilen Brennstoffen nicht älter als 20 Jahre ist. Zudem muss die Flächenheizung mit einer Systemtemperatur von 35 Grad Celsius oder weniger auskommen. Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's".
Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie auch nutzen, wenn eine fossile Heizung bereits älter ist. Möglich ist es dabei, 20 Prozent der Kosten verteilt über drei Jahre von der Steuer abzusetzen. Im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen" haben wir die wichtigsten Informationen dazu für Sie zusammengefasst. Eine Systemvorlauftemperatur von max. 35 Grad Celsius ist hier ebenfalls Pflicht.
Erfüllen Sie die Vorgaben nicht und/oder gehört der Wintergarten nicht zur beheizten Fläche des Gebäudes, können Sie zumindest den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten von der Steuer absetzen.