Wir haben in unserem Antrag die förderfähige Summe zu niedrig angegeben, die Kosten fallen höher aus als geplant. Lässt sich die förderfähige Summe nachträglich anheben?
Grundsätzlich sind Aufstockungen bei der BEG-Förderung nicht zulässig. Das BAFA lässt allerdings eine Ausnahme zu. Nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids sind Änderungen der maximalen Förderhöhe demnach innerhalb eines Monats in Form eines schriftlichen Widerspruches (mit Unterschrift des Antragstellers oder Bevollmächtigten) möglich.
Da die Möglichkeit, Fördermittel aufzustocken, von den individuellen Gegebenheiten abhängt, erhalten Sie eine individuelle Antwort nur von Ihrem Fördergeber. Die Experten der KfW erreichen Sie dabei unter der kostenfreien Rufnummer 0800/539-9007. Ansprechpartner beim BAFA erreichen Sie unter der Rufnummer 06196/908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.