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Expertenrat

Können wir die Fördersumme nachträglich erhöhen, wenn die Kosten steigen?

Frage von Johannes H. am 08.02.2022 

Wir haben in unserem Antrag die förderfähige Summe zu niedrig angegeben, die Kosten fallen höher aus als geplant. Lässt sich die förderfähige Summe nachträglich anheben?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich sind Aufstockungen bei der BEG-Förderung nicht zulässig. Das BAFA lässt allerdings eine Ausnahme zu. Nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids sind Änderungen der maximalen Förderhöhe demnach innerhalb eines Monats in Form eines schriftlichen Widerspruches (mit Unterschrift des Antragstellers oder Bevollmächtigten) möglich.

Da die Möglichkeit, Fördermittel aufzustocken, von den individuellen Gegebenheiten abhängt, erhalten Sie eine individuelle Antwort nur von Ihrem Fördergeber. Die Experten der KfW erreichen Sie dabei unter der kostenfreien Rufnummer 0800/539-9007. Ansprechpartner beim BAFA erreichen Sie unter der Rufnummer 06196/908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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