Ich habe mich an das örtliche Nahwärmenetz angeschlossen und habe hierfür einen Festbetrag bezahlt. Nahwärmenetz und Übergabestation ist im Eigentum des Wärmeversorgers, der dafür auch öffentliche Förderung erhalten hat. Als Eigentümer meines Grundstücks konnte ich für Netz- und Übergabestation keine öffentliche Förderung beantragen, da ich nicht Auftraggeber für die Netz- bzw. Übergabestation war.
Daher müsste es nun steuerlich nach § 35 a ESTG möglich sein, aus dem bezahlten Festbetrag an den Wärmelieferanten die darin anteilig enthaltenen Lohnkosten den Steuerbonus zu erhalten. In der Person des Hauseigentümers liegt m. E. keine Doppelförderung vor.
Der Wärmelieferant müsste den Festbetrag in seiner Rechnung aufteilen in Material- und Lohnkosten (ggf. Schätzung der anteiligen Kosten). Da das EStG ein personenbezogenes Gesetz ist und den öffentlichen Zuschuss für Netz/Übergabestation eine andere Person (=Wärmelieferant) erhält, müsste eine Steuerermäßigung beim Hauseigentümer nach § 35 a EStG in Betracht kommen. Sehe ich das so richtig?
Da es sich hier um eine steuerrechtliche Detailfrage handelt, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Steuerberater aus Ihrer Region. Sofern keine Doppelförderung vorliegt und Sie Arbeiten am selbst genutzten Wohneigentum haben durchführen lassen, können Sie die dabei angefallenen Lohnkosten in der Regel steuerlich geltend machen. Hat der Netzbetreiber für den Anschluss genauso wie für den Ausbau des Wärmenetzes eine Förderung bekommen, können Sie diese Möglichkeit aller Voraussicht nach nicht mehr nutzen.