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Expertenrat

Wie weisen wir förderbare Kosten beim Kauf vom Bauträger nach?

Frage von Tobias S. am 19.07.2022 

Ende Mai sind wir in unsere neu errichtete KfW 55 DHH (Förderung 461) eingezogen und warten derzeit auf den technischen Projektnachweis des Energieeffizienz-Experten. Ich habe eine Frage zum Nachweis der angefallenen Ausgaben: Da wir schlüsselfertig vom Bauträger gekauft haben (er selbst hat keinerlei Förderung beantragt), liegt uns keine tabellarische Belegübersicht zu den durchgeführten Energieeffizienz-Maßnahmen vor. Dem Energieberater haben wir die Rechnungen des Bauträgers an uns sowie die Bauleistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt. Ich befürchte jedoch, dass eine eindeutige Aufschlüsselung hier definitiv nicht möglich ist. Der Bauträger möchte die Belege aus nachvollziehbaren Gründen nicht zur Verfügung stellen, da er somit seine Kalkulation und Marge preisgeben müsste.

Wie werden in einer solchen Situation die Kosten nachgewiesen? Der eingesetzte Energieberater ist leider ein "schwarzes Loch" was Kommunikation angeht und für uns somit nur sehr schwer erreichbar.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Bei dem Kauf vom Bauträger gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann der Bauträger die Förderung in Anspruch nehmen, die entsprechenden Nachweise einreichen und die Zuschüsse bzw. Tilgungszuschüsse auf Sie übertragen. Zum anderen können Sie die Förderung für den Ersterwerb von neu errichteten Wohneinheiten inklusive Baubegleitung fördern lassen. Im zweiten Fall sind keine detaillierten Nachweise möglich, da Ihnen diese, wie in Ihrer Frage formuliert, nicht zur Verfügung stehen.

Wir empfehlen in diesem Fall den Kontakt zur KfW, um zu besprechen, wie im individuellen Fall weiter zu verfahren ist, um keine Fördermittel zu verlieren. Sachbearbeiter der Förderbank erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800/5399007.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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