Bekomme ich einen Zuschuss für neue Fenster im Wohnraum?
Fördermittel für neue Fenster bekommen Sie über die BEG-EM-Förderung. Erhältlich sind dabei Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent, die Sie mit einem Sanierungsfahrplan um 5 Prozent aufstocken können. Voraussetzung ist, dass Ihre Fenster die technischen Vorgaben erfüllen. Sie benötigen die Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste und müssen die Anträge vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen online einreichen.
Alternativ zur BEG-Förderung können Sie auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Möglich ist das nachträglich verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren, wenn Sie die technischen Vorgaben erfüllen.
Entsprechen Ihre Fenster nicht den Vorgaben der Fördergeber, können Sie 20 Prozent der Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.