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Expertenrat

Wie fördert der Staat die neue Heizung in unserem Haus mit zwei Wohneinheiten?

Frage von Matthias B. am 15.06.2024 

Wir haben ein Einfamilienhaus aus dem Jahr 1956 gekauft, an das eine zweite Wohneinheit im Jahr 1988 angebaut wurde. Wir möchten die neue Wohneinheit beziehen und die andere soll vermietet bleiben. In dem Haus ist eine funktionierende Gasheizung verbaut, die ca. 22 Jahre alt ist und beide Wohneinheiten beheizt.

Ich hätte ein paar Fragen:
1. Bekommen wir 55 % Förderung, wenn wir eine Wärmepumpe installieren?
2. Müssen wir für den Geschwindigkeitsbonus bereits dort gemeldet sein? Bzw. müssen wir eine Meldebescheinigung vorlegen?
3. In unserer Wohneinheit wird die Fußbodenheizung neu verlegt. Ist das förderfähig?
4. Müssen für die Umfeldmaßnahmen auch Angebote eingereicht werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Installieren Sie eine neue Wärmepumpe, lassen sich Kosten von 45.000 fördern. Diese fallen zu gleichen Teilen auf beide Wohneinheiten. Für die selbst genutzte Einheit können Sie die Basis-Förderung, den Wärmepumpen-Bonus (natürliche Kältemittel), den Geschwindigkeitsbon und den Einkommensbonus beantragen. Ohne Einkommensbonus liegt die Förderrate bei 55 Prozent von 22.500 Euro (12.375). Für die nicht selbst genutzte Wohneinheit können Sie die Basis-Förderung und den Wärmepumpen-Bonus beantragen. Die Förderrate liegt hier also bei 35 Prozent von maximal 22.500 Euro (max. 7.875 Euro). In Summe bekommen Sie eine Förderung von maximal 20.250 Euro.

Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur als selbst nutzender Eigentümer. Sie müssen also Ihren Allein- oder Hauptwohnsitz im Haus haben und das auch mit einer Meldebescheinigung nachweisen können.

Die Kosten für die neue Fußbodenheizung können Sie bei der Förderung der Wärmepumpe als Umfeldmaßnahme mit angeben. Sie erhalten dabei die gleichen Fördersätze, wie in unserer Antwort auf Ihre erste Frage. Wichtig ist, dass Sie die Kosten bereits bei der Antragstellung berücksichtigen, da sich die Förderung im Nachhinein nicht nach oben korrigieren lässt.

Angebote für alle Arbeiten bzw. Umfeldmaßnahmen benötigen Sie nicht. Denn es genügt, einen Vertrag für energetische Sanierungsmaßnahmen (Haupt- oder Nebengewerk) mit einem Fachunternehmen vorab unter auflösender oder aufschiebender Bedingung der Förderzusage zu schließen (siehe Punkt A 23 FAQ zur BEG).

Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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