Expertenrat

Können wir die Förderung für eine Wärmepumpe und eine Dämmmaßnahme nach der Antragstellung noch einmal aufteilen?

Frage von Karl S. am 25.01.2023 

Wir haben durch einen Energieberater einen Förderantrag für eine Luft/Wasser Wärmepumpe und für Dämmung der Luftschicht im Mauerwerk beantragt. Die Luftschichtdämmung ist abgeschlossen. Kann dafür die Einzelförderung beantragt werden, weil die Wärmepumpe evtl. nicht mehr oder wesentlich später kommt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich ist es möglich, die beantragten und bestätigten Kosten zwischen den verschiedenen Bereichen zu verschieben, wenn sich hier Änderungen ergeben.

Eine Beantragung neuer Fördermittel für die Dämmung ist in diesem Fall nicht möglich, da diese bereits umgesetzt wurde und Fördermittel immer vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen sind.

Es ist allerdings möglich, auf die Heizungsförderung zu verzichten bzw. diese im aktuellen Antrag zurückzuziehen und den Verwendungsnachweis nur für die Dämmung zu aktivieren. Fördermittel für die Wärmepumpe können Sie dann nach einer Sperrfrist von 6 Monaten erneut beantragen.

Eine weitere Alternative: Sie verzichten auf die BEG-Förderung der Dämmung und behalten den bestätigten Antrag für die Wärmedämmung auf. Für die Dämmung können Sie dann den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, um 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend zu machen. Möglich ist das verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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