Leider existiert die Seite betreffend Förderung bei Nießbrauch nicht mehr (Fehler 404). Deshalb die Frage direkt: Können meine Kinder als Eigentümer (im Grundbuch Nießbrauch-Geber), die nicht im überschriebenen Einfamilienhaus wohnen, die Förderung für den Austausch der Gasheizung zugunsten einer Wärmepumpe nach den neuen Richtlinien bei der KfW beantragen?
Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für die Basisförderung. Denn den Einkommens- und den Geschwindigkeitsbonus dürfen nur selbstnutzende Eigentümer in Anspruch nehmen. Bei einer Wohneinheit ist damit eine Förderung von maximal 8.400 Euro möglich, wenn Sie die anrechenbaren Kosten voll ausreizen (30 % von 28.000 Euro).
Wichtig zu wissen ist, dass das nur für die Förderung der Heizung gilt. Die Förderung für andere Maßnahmen am Haus dürfen auch Nießbraucher, Mieter oder Pächter selbst beantragen. Auf unserer Seite zur Förderung geben wir einen Überblick über aktuelle Förderangebote und die entsprechenden Vorgaben.
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