Wir beabsichtigen den Bau einer Pelletheizung mit Förderungsantrag. Für uns ist im Grundbuch Nießbrauch eingetragen. Eigentümer ist unsere Tochter. Wer muss den Antrag stellen, Eigentümer oder die Nießbrauchberechtigten?
Als Bewohner und Nießbrauchberechtigter können Sie die Förderung für die Pelletheizung selbst beantragen. Wichtig ist eine schriftliche Erlaubnis Ihrer Tochter (Eigentümerin) oder eine entsprechende vertragliche Regelung, die belegt, dass Sie die Maßnahme durchführen dürfen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Pelletheizung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Pelletheizungen.