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Expertenrat

Wer stellt den Förderantrag im Haus mit Nießbrauchrecht?

Frage von Erika S. am 31.01.2022 

Wir beabsichtigen den Bau einer Pelletheizung mit Förderungsantrag. Für uns ist im Grundbuch Nießbrauch eingetragen. Eigentümer ist unsere Tochter. Wer muss den Antrag stellen, Eigentümer oder die Nießbrauchberechtigten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Als Bewohner und Nießbrauchberechtigter können Sie die Förderung für die Pelletheizung selbst beantragen. Wichtig ist eine schriftliche Erlaubnis Ihrer Tochter (Eigentümerin) oder eine entsprechende vertragliche Regelung, die belegt, dass Sie die Maßnahme durchführen dürfen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Pelletheizung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Pelletheizungen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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