x
Expertenrat

Bekomme ich 2021 Fördermittel für den Heizungstausch trotz Austauschpflicht?

Frage von Ernst E. am 28.12.2020 

Bekomme ich 2021 für eine Pelletheizung eine Förderung, wenn ich eine alte Scheitholzheizung, für die bereits eine Austauschpflicht besteht, erneuere?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die aktuell vorliegende Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sieht in diesem Bereich keine Einschränkungen vor. Sofern die neue Pelletheizung den technischen Anforderungen entspricht, sollte eine Förderung 2021 möglich sein. Genau wie im BAFA-Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien" bekommen Sie dabei auch über die BEG EM Förderung einen Zuschuss in Höhe von 35 Prozent. Wichtig ist, dass Sie die Mittel vor der Unterzeichnung von Liefer- oder Leistungsverträgen online über die Webseite des BAFA beantragen.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Holz-/Pelletheizung

 

eBook Förderung Heizungsoptimierung

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo