Bekomme ich 2021 für eine Pelletheizung eine Förderung, wenn ich eine alte Scheitholzheizung, für die bereits eine Austauschpflicht besteht, erneuere?
Die aktuell vorliegende Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sieht in diesem Bereich keine Einschränkungen vor. Sofern die neue Pelletheizung den technischen Anforderungen entspricht, sollte eine Förderung 2021 möglich sein. Genau wie im BAFA-Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien" bekommen Sie dabei auch über die BEG EM Förderung einen Zuschuss in Höhe von 35 Prozent. Wichtig ist, dass Sie die Mittel vor der Unterzeichnung von Liefer- oder Leistungsverträgen online über die Webseite des BAFA beantragen.