Ich trage mich mit dem Gedanken, meine alte Ölheizung im eigen genutzten Wohnhaus gegen eine Pelletheizung auszutauschen. Gibt es dafür noch einen staatlichen Zuschuss, ggf. in welcher Höhe, auch wenn keine Solarthermie eingebunden wird?
Zuschüsse für eine Pelletheizung bekommen Sie seit Januar 2023 nur noch dann, wenn Sie die Pelletheizung mit einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe (auch Warmwasser-Wärmepumpe) kombinieren. Die Zusatzheizung muss ausreichend Leistung aufweisen, um den Energiebedarf der Warmwasserbereitung bilanziell zu 100 Prozent decken zu können und darf bereits im Haus vorhanden sein. Erfüllen Sie diese Vorgabe, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent für die neue Pelletheizung. Hinzu kommt der Heizungs-Austausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent für den Austausch der Ölheizung. Insgesamt ist damit eine Förderung der Pelletheizung in Höhe von 20 Prozent möglich. Für die erneuerbare Zusatzheizung können Sie separat Fördermittel beantragen.
Ohne Solaranlage oder Wärmepumpe können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren von der Einkommenssteuer abzusetzen. Die Beantragung erfolgt nachträglich im Zuge der Einkommenssteuererklärung.
Beachten Sie, dass in beiden Fällen hohe technische Anforderungen zu erfüllen sind. So muss die neue Heizung beispielsweise einen jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad von 81 % und eine maximale Staubemission von 2,5 mg/m3 erreichen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die neue Pelletheizung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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