Die Ölheizung aus 2007 wird wohl bald ihren Geist aufgeben. Es soll eine Pelletheizung installiert werden, eine Solarthermie für Warmwasser ist schon vorhanden. Es handelt sich um eine überschriebene Immobilie - ein Einfamilienhaus > 10 Jahre, in der meine Schwiegermutter wohnt. Meine Frau und ihre beiden Geschwister sind zu je 1/3 Eigentümer.
Wie ist das mit den Fördeungen?
- Grundförderung - 30%
- Effizienz-Bonus: Für Pelletheizungen - 2.500 EUR
- Klimabonus I (Geschwindigkeitsbonus) - 20%
- Klimabonus II (Einkommensbonus) - 30%
Vor allem das Thema Klimabonus I (Geschwindigkeitsbonus) wäre interessant, da alle 3 Eigentümer nicht dort wohnen. Wenn ich es richtig lese, dann gibt es keinen Bonus. Was ist, wenn ein Kind in der Immobilie seinen Erstwohnsitz hätte und die komplette Investition bezahlen würde?
Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ein Eigentümer die Immobilie selbst mit erstem oder alleinigem Wohnsitz, kann dieser die komplette Förderung beantragen – also auch den Klimageschwindigkeits- und den Einkommensbonus, sofern er dafür infrage kommt.
Handelt es sich um ein Einfamilienhaus, lassen sich dabei die gesamten Kosten anrechnen. Bei einem Gebäude mit mehr als einer Wohneinheit, teilen sich die realen förderbaren Kosten durch die Anzahl der Wohneinheiten. Den Klimageschwindigkeits- und den Einkommensbonus bekämen Sie dann nur für den Anteil der Wohneinheiten des selbstnutzenden Eigentümers – bei zwei Wohneinheiten also die Hälfte der Kosten.
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.