Die energetische Sanierung unseres alten Hauses lohnt sich nicht. Weil wir uns für die Energiewende engagieren wollen, haben wir vor dem 15.08.2022 noch einen Antrag für eine neue Pelletheizung bei der BAFA gestellt.
Inzwischen macht es aber mehr Sinn, die alte Ölheizung zu behalten oder allenfalls durch einen neuen Brennwertkessel zu ersetzen - und zusätzlich eine Wärmepumpe daneben stellen zu lassen. Ist das denn möglich und darf eine (förderfähige) Wärmepumpe die im Antrag aufgeführte Pelletheizung ersetzen? Bzw. muss man das nehmen, was man im Antrag als "für die Installation geplante" eingesetzt hatte?
Oder kann es passieren, dass gesagt wird, man müsse noch einmal beantragen? Und nun nach den neuen Richtlinien? Das ist doch sicher irgendwo gesetzlich geregelt. Wissen Sie vielleicht, wo genau man da nachschauen kann?
Es ist möglich, die geplante Förderung der Pelletheizung für die Förderung einer Wärmepumpe zu nutzen. Dazu laden Sie ein formloses und unterschriebenes Schreiben im BAFA-Portal hoch. Wichtig ist, dass die neue Wärmepumpe förderbar und in der Liste förderfähiger Heizungsanlagen aufgeführt ist. Bei der Änderung gelten die aktuellen Förderbedingungen und den Austauschbonus für die Ölheizung bekommen Sie mit der (neu) geplanten Anlage nicht mehr.
Beachten Sie außerdem, dass eine Erhöhung der im Antrag angegebenen förderbaren Kosten nur vor Erhalt des Zuwendungsbescheides und innerhalb der Widerspruchsfrist (4 Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheids) möglich ist. Danach ist die Förderhöhe unabhängig von der gewünschten Änderung auf die im Antrag angegebene Summe begrenzt. Liegen die tatsächlichen Kosten darunter, korrigiert das BAFA den Betrag vor der Auszahlung allerdings nach unten.
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