Ich habe das Haus meiner Eltern geerbt. Das Haus hat zwei Wohnungen. Eine Wohnung ist an unseren Sohn vermietet, eine Wohnung fremd. Aktuell hat das Haus eine Heizung mit zentraler Ölversorgung. Wird der Einbau einer Pelletzentralheizung dann mit 45 % gefördert?
Ja, sofern Sie alle technischen Vorgaben erfüllen und eine Anlage aus der Liste förderbarer automatisch beschickter Biomasseanlagen einbauen, bekommen Sie grundsätzlich 35 Prozent Förderung für die Pelletheizung. Hinzu kommt der Ölheizungs-Austausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent. Weitere 5 Prozent extra erhalten Sie, wenn ein Sanierungsfahrplan die Maßnahme empfiehlt. Diesen stellt ein Energieberater im Rahmen einer ganzheitlichen Energieberatung aus. Wichtig zu wissen ist, dass der Staat 80 Prozent Förderung für die Energieberatung bereitstellt. Nehmen Sie das Beratungsangebot in Anspruch, erhalten Sie insgesamt 50 Prozent Förderung für die Pelletheizung (55 Prozent für den Einbau einer besonders emissionsarmen Heizung). Sie erfahren, wie es um den energetischen Zustand des Gebäudes steht und welche Sanierungsmaßnahmen außerdem Sinn ergeben.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung einer Pelletheizung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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