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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für die neue Pelletheizung, wenn ich eine defekte Wärmepumpe von 2017 austausche?

Frage von Wolfgang K. am 10.05.2026 

Meine Wärmepumpe wurde 2017 im Zuge einer KfW 70 Haus Sanierung eingebaut. Diese ist jetzt nach nicht einmal 10 Jahren defekt. Gelten die Regeln der Heizungsförderung auch, wenn ich die defekte Wärmepumpe jetzt gegen eine Pelletheizung eintausche?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und Fördermittel für eine Pelletheizung beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". 


Wichtig ist allerdings, dass Sie die alte Anlage problemlos austauschen können. In der Regel besteht hier eine Mindestnutzungspflicht von 10 Jahren. Wir empfehlen daher, die Änderung mit Ihrem Fördergeber zu besprechen, bevor Sie die Heizung erneuern.


Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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