Meine Wärmepumpe wurde 2017 im Zuge einer KfW 70 Haus Sanierung eingebaut. Diese ist jetzt nach nicht einmal 10 Jahren defekt. Gelten die Regeln der Heizungsförderung auch, wenn ich die defekte Wärmepumpe jetzt gegen eine Pelletheizung eintausche?
Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und Fördermittel für eine Pelletheizung beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
Wichtig ist allerdings, dass Sie die alte Anlage problemlos austauschen können. In der Regel besteht hier eine Mindestnutzungspflicht von 10 Jahren. Wir empfehlen daher, die Änderung mit Ihrem Fördergeber zu besprechen, bevor Sie die Heizung erneuern.
Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.