Wir haben BAFA-Förderung für eine Pelletheizung mit Pelletspeicher beantragt. Im Zuge der Baumaßnahmen stellt sich jetzt heraus, dass der geplante Pelletspeicher im Haus nicht machbar ist und stattdessen ein Erdtank die bessere Lösung ist. Ist der Förderantrag davon betroffen, oder gilt der unabhängig von der konkreten Speichervariante?
Sofern sich an der Heizung selbst nichts ändert, gilt der Antrag für die Förderung der Pelletheizung weiterhin.
Wichtig ist jedoch, dass sich die Förderhöhe nicht anpassen lässt. Steigen mit dem Erdtank die Kosten, bleibt die in Euro festgelegte Förderhöhe konstant. Die Förderrate sinkt dadurch unter Umständen um ein paar Prozentpunkte.
Eine Ausnahme: Nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids haben Sie einen Monat Zeit, um die maximale Förderhöhe zu korrigieren. Dazu genügt ein schriftlich eingelegter Widerspruch mit Ihrer Unterschrift.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nach einer individuellen Prüfung durch die Experten des BAFA. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 06196/908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.