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Expertenrat

Erfülle ich die Vorgaben zur Förderung von Pelletheizungen auch mit Photovoltaik und Luft-Luft-Wärmepumpe?

Frage von Peter W. am 22.05.2023 

Ich will eine neue Pelletheizung in 2023 installieren lassen und die BEG Förderung hierfür erhalten. Seit diesem Jahr gilt "Biomasseheizungen können nur noch gefördert werden, wenn sie mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombiniert werden."

Ist es hier auch möglich, anstatt von Solarthermie eine Photovoltaikanlage mit Heizstab zu verwenden? Weiterhin: Ist es möglich, eine Luft-Luft-Wärmepumpe zu verwenden und auf eine Solarthermie und PV-Anlage zu verzichten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Im Punkt 3.3.2 der technischen Mindestanforderungen (TMA) zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen heißt es: "Biomasseheizungen müssen mit einer solarthermischen Anlage oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert sein". Das schließt den Einsatz von Photovoltaikanlagen unserer Auffassung nach aus. Da eine Luft-Luft-Wärmepumpe die Raumheizung unterstützen kann, wäre der zweite Teil der Anforderung damit erfüllt. Wichtig ist, dass die Leistung der Luft-Luft-Wärmepumpe ausreicht, um den Wärmebedarf der Warmwasserbereitung bilanziell theoretisch komplett decken zu können.

Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie hier nur von den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

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