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Expertenrat

Kann ich die Photovoltaikanlage bei der Förderung der Biomasseheizung angeben, auch wenn diese nicht mir gehört?

Frage von G. R. am 31.03.2024 

Ich plane, meine Ölheizung gegen eine Pelletheizung auszutauschen. Auf meinem Dach ist bereits eine PV-Anlage installiert, die sich aber nicht in meinem Eigentum befindet. Ist diese Anlage als weiterer Energieträger ausreichend oder muss ich zusätzlich eine Wärmepumpe für die Warmwasseraufbereitung installieren?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wenn Ihnen der Strom der PV-Anlage zur Verfügung steht (Mietanlage) und der Ertrag ausreicht, um den Energiebedarf der Warmwasserbereitung bilanziell komplett zu decken, sollte die Anlage anrechenbar sein. Andernfalls müssen Sie eine separate Lösung schaffen. Sie können dann eine Solaranlage nachrüsten (PV oder Solarthermie) oder eine Warmwasser-Wärmepumpe installieren. Ist das nötig, können Sie die Kosten bei der Förderung der Pelletheizung mit angeben. Sie bekommen dann Zuschüsse in gleicher Höhe auch für die Umfeldmaßnahme.

Eine rechtssichere Auskunft erhalten Sie in diesem Fall nur nach einer individuellen Prüfung durch die Sachbearbeiter der KfW. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9010.


Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Pelletheizungen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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