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Expertenrat

Wie viel Förderung bekommen wir für einen wasserführenden Pelletofen und eine Solarthermieanlage?

Frage von Markus L. am 23.11.2021 

Ich habe eine Viessmann Vitogas 100i im Altbau und einen Kaminofen. Ich möchte gerne ein Pelletofen mit Wasserspeicher und einen neuen Pufferspeicher installieren lassen. Wie viel Förderung bekomme ich darauf? Die Heizungsanlage soll nur die Spitzen bei Kälte abfangen. Ggf. würde ich Warmwasserkollektoren für Heiz- und Trinkwasser mit dazu rüsten. Was gibt es dazu als Förderung und was sehen sie als sinnvoll? Eine Pelletheizung geht nicht - der Keller ist zu klein. Wir haben ein 110 qm Haus von 1954 mit Dämmung von 1974.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sowohl für den Pelletofen als auch für die Solaranlage bekommen Sie Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Im Programmteil Einzelmaßnahmen können Sie dabei Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen beantragen. Die Förderhöhe hängt von der Technologie ab und beträgt:


Lassen Sie sich einen Sanierungsfahrplan erstellen, der die entsprechenden Maßnahmen empfiehlt, erhalten Sie jeweils 5 Prozent Förderung zusätzlich.

Wichtig ist, dass Sie die Mittel vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen. Außerdem sind hohe technische Vorgaben für wasserführende Pelletöfen und Solaranlagen einzuhalten. Förderfähige Geräte finden Sie dabei in der BAFA-Liste für förderfähige automatisch beschickte Biomasseanlagen und der BAFA-Liste für förderfähige Kollektoren und Solaranlagen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Pelletheizung sowie unsere Anleitung zur Förderung der Solarthermie herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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