Ich möchte einen Neubau nach KfW 55 + EE fördern lassen. Dazu muss auch eine PV-Anlage installiert werden. Trotz degressiver Einspeisevergütung würde ich die Möglichkeit zur Einspeisung gerne nutzen. Ich könnte die Anlage ja installieren, aber aus der Förderung rauslassen. Wie mache ich das? Spielt das erst bei der Abnahme des Gebäudes bzw. beim Einreichen von Rechnungen eine Rolle oder muss das bereits in der Bestätigung zum Antrag vermerkt sein? Die Frist 31.01. kenne ich.
Möchten Sie die Einspeisevergütung für sich nutzen, müssen Sie die Photovoltaikanlage beim BEG-Antrag zur Neubau-Förderung kostenseitig ignorieren. Zu berücksichtigen ist das bereits bei der Berechnung der förderfähigen Kosten, mit denen Sie die Förderung letztlich beantragen.
Beantragen Sie die BEG-Förderung nicht für die Photovoltaikanlage, können Sie die Einspeisevergütung nutzen. Sie bekommen außerdem günstige Kredite zur Förderung der Phototovoltaik über das KfW-Programm 270 sowie Zuschüsse auf Länderebene, wenn Sie auch einen Batteriespeicher installieren. Letzteres ist beispielsweise in Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen möglich.
Weitere Informationen geben wir im Beitrag "Effizienzhaus und Photovoltaik-Anlage getrennt fördern lassen" auf unserem Neubau-Portal aktion-pro-eigenheim.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.