Ein Kunde möchte folgendes neues Heizsystem installieren. Mit dem Strom aus einer PV-Anlage inkl. Batteriespeicher sollen 2 Heizstäbe in 2 Pufferspeichern versorgt werden. Die so erzeugte Wärme soll über eine neue Fußbodenheizung das Gebäude beheizen. Als Zusatzheizung ist ein Gas-Brennwertgerät vorgesehen. Ist eine solche Anlage über KfW-458 förderbar oder sind zumindest Teile der Anlage (z.B. FBH, Pufferspeicher, Heizstab etc.) über BEG-EM (Heizungsoptimierung) förderbar? Die gesamte Anlage inkl. PV, Speicher u. FBH wird neu errichtet.
Über das KfW-Programm zur Förderung der Heizung ist die Anlage nicht förderbar, da hierfür ein förderbarer Wärmeerzeuger fehlt. Dazu gehören etwa Wärmepumpen, Biomassekessel oder auch Solarthermieanlagen.
Sofern die bestehende Heizung mindestens zwei Jahre und bei dem Einsatz fossiler Brennstoffe nicht mehr als 20 Jahre alt ist, können Sie aber die Förderung zur Heizungsoptimierung hier nutzen. Diese bekommen Sie für Pufferspeicher (keine Trinkwasserspeicher), Fußbodenheizung und Peripherie, wenn Sie im gleichen Zuge die Heizung hydraulisch abgleichen. Zu beantragen ist die Förderung in Höhe von 15 Prozent (20 Prozent mit iSFP) vor Maßnahmenbeginn über das BAFA. Im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie das richtig funktioniert.
Wichtig zu wissen: Die neue Fußbodenheizung wird in diesem Zusammenhang nur gefördert, wenn die Systemvorlauftemperatur bei maximal 35 °C liegt.