Ich habe die alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauschen lassen. Nach Fertigstellung habe ich die Rechnung im Februar bei der BAFA eingereicht. Nun stellt sich heraus, dass der alte verbliebene Wärmetauscher für die Fußbodenheizung nicht ok ist. Kann ich die Kosten für dessen Austausch noch nachreichen. Die genehmigte Fördersumme ist ausreichend.
Kosten für Aufträge, die Sie nach dem Einreichen des Verwendungsnachweises vergeben haben, lassen sich nicht mehr bei der Förderung berücksichtigen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, den Verwendungsnachweis immer erst dann zu aktivieren, wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind. Nach dem Ablauf des Bewilligungszeitraums haben Sie dazu 6 Monate Zeit.
Sie können für die Maßnahme aber den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".