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Expertenrat

Erhalte ich Fördermittel für Rechnungen, die nach Antragstellung und vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides ausgestellt wurden?

Frage von Joel R. am 20.12.2022 

Im BAFA-Merkblatt steht, dass man nach Antragsstellung auf eigenes Risiko starten kann. Allerdings steht dort auch, dass nur Rechnungen, die innerhalb des Bewilligungszeitraumes sind, am Ende förderfähig sind. Dieser beginnt mit Erhalt des Bescheides. Folgendes Szenario: Ich beantrage und führe dann die Sanierung auf eigenes Risiko durch. Danach erhalte ich den Zuwendungsbescheid, kann dann aber die Rechnungen nicht einreichen, weil sie außerhalb des Bewilligungszeitraumes sind?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wir gehen davon aus, dass Sie auch für vorher ausgestellte und beglichene Rechnungen eine Förderung erhalten. Denn das Förderverfahren beginnt mit dem Antrag. Anschließend können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme starten. Nicht anrechenbar sind jedoch Kosten bzw. Rechnungen, die nach dem Ablauf des Bewilligungszeitraums anfallen.

Eine rechtlich verbindliche Antwort erhalten Sie hier von Ihrem Fördergeber. Diesen erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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