Im BAFA-Merkblatt steht, dass man nach Antragsstellung auf eigenes Risiko starten kann. Allerdings steht dort auch, dass nur Rechnungen, die innerhalb des Bewilligungszeitraumes sind, am Ende förderfähig sind. Dieser beginnt mit Erhalt des Bescheides. Folgendes Szenario: Ich beantrage und führe dann die Sanierung auf eigenes Risiko durch. Danach erhalte ich den Zuwendungsbescheid, kann dann aber die Rechnungen nicht einreichen, weil sie außerhalb des Bewilligungszeitraumes sind?
Wir gehen davon aus, dass Sie auch für vorher ausgestellte und beglichene Rechnungen eine Förderung erhalten. Denn das Förderverfahren beginnt mit dem Antrag. Anschließend können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme starten. Nicht anrechenbar sind jedoch Kosten bzw. Rechnungen, die nach dem Ablauf des Bewilligungszeitraums anfallen.
Eine rechtlich verbindliche Antwort erhalten Sie hier von Ihrem Fördergeber. Diesen erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.