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Expertenrat

Bekomme ich eine Förderung für neue Rollläden als Mieter?

Frage von Annette V. am 23.07.2024 

Wie kann ich meinen Vermieter davon überzeugen, dass das Hitzefest-machen der Wohnung (Rollläden an den regulären Fenstern, Verschattung Wintergarten) notwendig ist? Kann ich als Mieter ebenfalls Fördergelder beantragen, falls der Vermieter selbst nicht aktiv werden will, aber Einzelmaßnahmen (z. B. Rollladennachrüstung) zustimmt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall können Sie Ihren Vermieter nur bitten, eine entsprechende Maßnahme umsetzen zu lassen. Folgt er diesem Wunsch nicht, können Sie Maßnahmen auch selbst finanzieren und umsetzen. In diesem Fall benötigen Sie allerdings eine schriftliche Sanierungserlaubnis.

Liegt diese vor, können Sie auch als Mieter eine Förderung für neue Rollläden beantragen. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass Sie außen liegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung nachrüsten. Diese verfügen zum Beispiel über Lichtlenksysteme oder über eine strahlungsabhängige Steuerung.

Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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