Wir würden gerne in unserer Bestandsimmobilie neue Fenster-Rollläden einbauen lassen. Werden diese gefördert? Falls ja, welche Unterlagen benötigen Sie dafür?
Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den Förderteil "Sommerlicher Wärmeschutz". Alternativ gibt es einen Steuerbonus für die Sanierung in Höhe von 20 Prozent oder einen Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Höhe von 15 Prozent.
Voraussetzung für die Zuschussförderung und den Steuerbonus für die Sanierung ist, dass es sich bei den neuen Rollläden um außen liegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung handelt. Erforderlich ist dabei unter anderem ein Lichtlenksystem oder eine strahlungsabhängige Steuerung. Für den Steuerbonus für Handwerkerleistungen sind keine besonderen Vorgaben zu erfüllen.
Um die Zuschuss-Förderung für neue Rollläden zu bekommen, benötigen Sie:
Für den Steuerbonus für die Sanierung benötigen Sie eine vom Fachhandwerker unterzeichnete Musterbescheinigung. Für den Steuerbonus für Handwerkerleistungen benötigen Sie nur eine Rechnung, in der Material- und Lohnkosten separat aufgeführt sind.
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.