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Expertenrat

Bekommen wir Fördermittel für neue Rollläden?

Frage von Karolin J. am 21.07.2026 

Wir würden gerne in unserer Bestandsimmobilie neue Fenster-Rollläden einbauen lassen. Werden diese gefördert? Falls ja, welche Unterlagen benötigen Sie dafür?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  


Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den Förderteil "Sommerlicher Wärmeschutz". Alternativ gibt es einen Steuerbonus für die Sanierung in Höhe von 20 Prozent oder einen Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Höhe von 15 Prozent. 


Voraussetzung für die Zuschussförderung und den Steuerbonus für die Sanierung ist, dass es sich bei den neuen Rollläden um außen liegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung handelt. Erforderlich ist dabei unter anderem ein Lichtlenksystem oder eine strahlungsabhängige Steuerung. Für den Steuerbonus für Handwerkerleistungen sind keine besonderen Vorgaben zu erfüllen.

Um die Zuschuss-Förderung für neue Rollläden zu bekommen, benötigen Sie:

 

  • die Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten
  • den Herstellernachweis über die oben beschriebenen Funktionen
  • einen Nachweis der Einhaltung der Vorgaben der DIN 4108-2 zum sommerlichen Mindestwärmeschutz
  • vorhabenbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen sowie eine Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und -ausgaben

Für den Steuerbonus für die Sanierung benötigen Sie eine vom Fachhandwerker unterzeichnete Musterbescheinigung. Für den Steuerbonus für Handwerkerleistungen benötigen Sie nur eine Rechnung, in der Material- und Lohnkosten separat aufgeführt sind. 


Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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