Ich habe gestern 2 neue Rollläden einbauen und vorhandene reparieren lassen. Wie kann ich einen Zuschuss bekommen?
Einen Zuschuss zur Förderung der Rollläden können Sie nachträglich leider nicht mehr beantragen. Das ist leider nur vor Maßnahmenbeginn zusammen mit einem Energieberater möglich. Nachträglich können Sie aber den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen und 20 Prozent der Kosten der neuen Rollläden verteilt über drei Jahre von der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich bei den neuen Rollläden um außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, zum Beispiel über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung, handelt. Ist das der Fall, benötigen Sie eine ausgefüllte Bescheinigung von Ihrem Fachhandwerker. Anschließend können Sie die Kosten in der nächsten Steuererklärung für den aktuellen Veranlagungszeitraum geltend machen.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, können Sie ohne besondere Bescheinigungen auch den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen und 20 Prozent der Lohnkosten von der Steuer absetzen. Das funktioniert auch für die Kosten der Reparatur der bestehenden Rollläden.