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Expertenrat

Bekommen wir Fördermittel für Außenrollläden an unserer Eigentumswohnung?

Frage von Ramona T. am 05.12.2021 

Wir wohnen in einer Eigentumswohnung und benötigen vor dem Balkonfenster ein Außenrollo. Hierfür liegen uns 2 Angebote vor. Als finanzielle Unterstützung möchten wir Fördermittel beantragen. Es wird von möglicher Förderung geschrieben, aber es gibt kein konkretes Formular. Das Wohnzimmer ist nach SW ausgerichtet. Im Winter hat das Außenrollo eine enorme Wärmedämmung und im Sommer schützt es vor der Hitze, sodass die Konsequenz ist, dass weniger Energie zur Kühlung eingesetzt werden muss. Das ist energiesparend.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für Außenrollläden gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Wichtig ist dabei Folgendes:


  • Die Rollläden dienen dem sommerlichen Wärmeschutz und erfüllen die Vorgaben der DIN 4108-2.
  • Die Außenrolllos verfügen über eine optimierte Tageslichtversorgung oder fahren abhängig von den Lichtverhältnissen automatisch hoch und runter.
  • Sie beantragen die Mittel vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen.

Den technischen Nachweis über die geforderten Funktionen bekommen Sie vom Hersteller bzw. vom Anbieter der Rollläden. Eine Bestätigung über die Erfüllung der normativen Anforderungen stellt Ihr Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes aus. Letzteren müssen Sie immer beauftragen, wenn Sie die Förderung der Rollos beantragen möchten.

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, bekommen Sie Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 bis 25 Prozent. Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag zur Förderung der Rollläden

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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